AGB Event Monkey App / Web
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1
Gegenstand der Seite, Begriffsbestimmungen
(1) Gegenstand der Anwendung des Anbieters ist die Zurverfügungstellung eines Ticketsystems für Veranstaltungen, sowie eine Plattform zur Vermittlung von Ticketkäufen.
(2) Der Anbieter stellt lediglich ein Ticketsystem für Veranstaltungen zur Verfügung, bzw. er vermittelt Ticketkäufe und erbringt solche Leistungen nicht selbst.
(3) Nutzer des Ticketsystems sind die Kunden, die eine Veranstaltung besuchen möchten und die App des Anbieters als Ticketsystem nutzen können.
(4) Nutzer des Ticketsystems sind weiterhin die Veranstalter, die eine Veranstaltung ausrichten und über den Anbieter ihre Tickets anbieten und gebucht erhalten.
§ 2
Anwendungsbereich, Vertragssprache
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB des Anbieters abweichende Bedingungen des Nutzers erkennt der Anbieter nicht an, sofern der Anbieter deren Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Der Anbieter erkennt abweichende Bedingungen auch dann nicht an, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Nutzers den Auftrag vorbehaltlos ausführen. Die AGB des Anbieters gelten, soweit es sich beiderseitig um ein Handelsgeschäft handelt (vor allem im Verhältnis zu den Veranstaltern), auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Nutzer. Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung.
(2) Mit der Anmeldung bei dem Anbieter werden dem Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis gegeben und wird der Nutzer die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen. Sie gelten damit für die Nutzung des Ticketsystems und der Vermittlungsplattform umfassend.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 3
Haftung
(1) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Nutzers schützen, die der Vertrag dem Nutzer also nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zu Gunsten der Angestellten und Mitarbeiter sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Die auf der Unterhaltungsvermittlungsplattform veröffentlichten Angebote und Inhalte von Nutzern werden von dem Anbieter nicht auf ihre Rechtsmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft und stellen auch nicht die Meinung des Anbieters dar. Für fremde Angebote und Inhalte sind wir nicht verantwortlich.
§ 4
Höhere Gewalt
(1) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht seine Verpflichtung zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
(2) Dauert das Leistungshindernis mehr als zwei Monate, hat der Nutzer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.
§ 5
Updates
(1) Der Anbieter entwickelt die Software und seine Dienste ständig weiter. Verbesserungen und Updates der Standard-Software im Rahmen der bisherigen Funktionalitäten und in Anpassung an geänderte rechtliche und technische Rahmenbedingungen werden dem Nutzer und dem Veranstalter im Rahmen der Überlassung freiwillig automatisch zur Verfügung gestellt.
(2) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf bestimmte Verbesserungen (soweit die App nicht mangelhaft ist oder wird) oder eine bestimmte Zeitfolge von Maßnahmen.
(3) Der Nutzer hat insbesondere keinen Anspruch auf Weiterentwicklungen mit zusätzlichen Funktionen, deren Nutzung kann von dem Anbieter von einer Änderung des Vertrages abhängig gemacht werden, insbesondere einer Anpassung der Vergütung.
§ 6
Leistungserbringung, Support
(1) Der Nutzer kann bei dem Anbieter Hilfe zu der Bedienung der Software erhalten (Support). Dies erfolgt zunächst durch die FAQ, abgedruckt unter CityLive-Marketing.de und die Hilfefunktion unter CityLive-Marketing.de. Weiter kann der Nutzer den Anbieter telefonisch, schriftlich oder sonst elektronisch kontaktieren, soweit der Nutzer über die FAQ und die Hilfe hinausgehende Fragen zur Benutzung und zur Funktion der Software hat.
(2) Der Nutzer hat nur Anspruch auf die von dem Anbieter tatsächlich aktuell angebotenen Supportleistungen.
(3) Der Anbieter kann die Supportleistung von einer ausreichenden Authentifizierung des Nutzers abhängig machen.
§ 7
Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene haben jederzeit das Recht:
- eine erteilte Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. Dann darf die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, nicht mehr vorgenommen werden, der Widerruf berührt jedoch die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht;
- eine Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, dazu zählt eine Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt wurden oder werden, die voraussichtliche Speicherdauer, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht hier erhoben wurden, sowie über eine automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und die bestehenden Rechte, über die hier aufgeklärt wird;
- verlangen, dass unverzüglich gem. Art. 16 DSGVO unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigt werden, insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist;
- verlangen, dass gem. Art. 17 DSGVO die gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht werden, soweit die Verarbeitung nicht in Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Erfüllung eines Vertrages, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
- verlangen, dass gem. Art. 18 DSGVO die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist und eine Löschung abgelehnt wird und die Daten nicht mehr benötigt werden, der Betroffene sie aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
- verlangen, dass die bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format herausgegeben oder an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden;
- sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO zu beschweren, sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig ist, zuständig ist in der Regel die Aufsichtsbehörde des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes des Betroffenen oder des Sitzes unseres Unternehmens.
- zu widersprechen, sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, wenn dafür Gründe bestehen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben.
(4) Sofern sich der Betroffene mit seiner E-Mail-Adresse für den Newsletter angemeldet hat, wird die Vermittlerin die E-Mail-Adresse des Nutzers über die Vertragsdurchführung und die Werbung für ähnliche Produkte hinaus auch für eigene Werbezwecke nutzen. Der Betroffene kann sich jederzeit durch einen Abmeldelink in jeder Mail oder formlose Nachricht kostenfrei abmelden.
(5) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. Verjährungsfrist, steuerliche Aufbewahrungsfristen).
§ 8
Streitigkeiten – Schlichtung
(1) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Lizenznehmer unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an einer solchen Streitbeilegung teilzunehmen.
(2) Sofern der Nutzer Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand; der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Nutzer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.
II. Rechtsbeziehungen zu Kunden im Sinne des § 1 Abs. 3
§ 9
Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) Der Anbieter ermöglicht dem Kunden die Suche nach und die Buchung von Veranstaltungstickets. Ferner kann der Kunde die App des Anbieters kostenlos zur Ticketverwaltung und Einlasskontrolle nutzen.
(2) Bucht der Kunde über die App des Veranstalters ein Veranstaltungsticket, kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter ein Vermittlungsvertrag zur Vermittlung dieses Veranstaltungstickets zustande.
(3) Die Vermittlung ist für den Kunden kostenlos. Der Anbieter weist darauf hin, dass von den Veranstaltern eine Provision erhoben wird, die in den Preis für das Veranstaltungsticket gegebenenfalls einkalkuliert ist. Ungeachtet dessen, der Kunde ist aufgrund der Vermittlung oder der Nutzung der App nicht zu Zahlungen an uns verpflichtet.
(4) Der Vermittlungsvertrag kommt mit der CityLive Marketing GmbH, Olzmannstraße 51, 08060 Zwickau, zustande, sobald der Kunde auf der Vermittlungsplattform des Anbieters ein Veranstaltungsticket gekauft hat.
(5) Der Kunde kann die Veranstaltungstickets zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Angaben zum Kaufabschluss bearbeiten. Der Kunde kann die im Warenkorb liegenden Produkte und seine Eingaben jederzeit durch Nutzung der bereit gestellten Navigationsschaltflächen korrigieren.
(6) Bei einem Vertragsabschluss über die App des Anbieters gibt der Kunde ein bindendes Vertragsangebot mit Betätigen der „kostenpflichtig bestellen“ oder ähnlich gekennzeichneten Schaltfläche auf der Website ab, um vom Veranstalter ein Ticket zu kaufen. Der Vermittlungsvertrag mit dem Anbieter kommt dann durch die Bereitstellung des Tickets zum Download in der Plattform des Anbieters zustande.
(7) Ein schriftlicher Vertrag wird von dem Anbieter aufbewahrt und gespeichert, ein Vertrag kann aber auch mündlich geschlossen werden. Verträge über die App des Anbieters werden nicht gespeichert.
§ 10
Vertragspartner des Veranstaltungsvertrages
Der Anbieter ist nicht Partei des Vertrages über die Durchführung der Veranstaltung. Dieser Vertrag kommt allein zwischen dem Veranstalter und dem Kunden zustande. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass hierfür gegebenenfalls die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelten. Der Anbieter steht nicht für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Veranstalter ein und haftet dafür gegenüber dem Kunden nicht. Die Leistung des Anbieters erschöpft sich in der Vermittlung der Veranstaltung und in der Zurverfügungstellung der App.
III. Rechtsbeziehungen zum Veranstalter gemäß § 1 Abs. 4
§ 11
Vertragsinhalt, Vertragsschluss
(1) Der Veranstalter kann bei dem Anbieter Tickets für Veranstaltungen einstellen und ein entsprechendes Angebot eröffnen. Ferner stellt der Anbieter dem Kunden das Ticketsystem seiner App zur Nutzung zur Verfügung.
(2) Der Veranstalter ist verpflichtet, die von ihm selbst eingestellten Angebote einzuhalten und ordnungsgemäß dem Kunden gegenüber zu leisten.
(3) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel oder auf der Website des Anbieters zustande.
(4) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.
§ 12
Vermittlung/Zahlung
(1) Für den Fall, dass ein Kunde ein Veranstaltungsticket des Veranstalters über die App des Anbieters bucht, wird die Vergütung in Form einer Provision gemäß dem Vermittlungs-Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Veranstalter fällig. Als Vergütung bekommt der Anbieter den vereinbarten Anteil am Ticketpreises ausgezahlt.
(2) Die Vergütung wird (soweit möglich, eingerichtet und verwendet) durch Umsatzbeteiligung des Anbieters in der vereinbarten Höhe am Netto - Umsatz des Veranstalters durch entsprechende Einstellung im Zahlungssystem der App des Anbieters umgesetzt. Netto – Umsatz sind dabei sämtliche Brutto – Einnahmen des Veranstalters aus Ticketverkäufen über die App, abzüglich Umsatzsteuer. Die Zahlung kann entweder so eingestellt werden, dass der Anbieter einen Anteil am Netto - Umsatz des Veranstalters erhält oder so, dass automatisch bei jedem Kauf jeweils ein Anteil des Ticketpreises direkt vom Käufer an den Anbieter weitergeleitet wird.
(3) Alle Preise des Anbieters sind in Euro und verstehen sich netto zzgl. MwSt., soweit diese anfällt.
(3) Sofern der Veranstalter mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
(4) Gerät der Veranstalter mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Anbieter ein Leistungsverweigerungsrecht dadurch geltend machen, dass der Anbieter den Zugang des Veranstalters zu der Software vorübergehend sperrt. In diesem Fall ist der Veranstalter trotz gesperrtem Zugang weiterhin zur Leistung der Vergütung verpflichtet. Der Anbieter kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gem. § 543 BGB wegen des Zahlungsverzuges auch fristlos kündigen.
(5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Anbieter wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Nutzer befugt.
§ 13
Vertragslaufzeit
(1) Das Vermittlungsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Anbieter ist auf unbestimmte Zeit eingegangen. Es kann von dem Veranstalter jederzeit durch Löschen seiner Angebote und seines Profils beendet werden.
(2) Der Anbieter ist ebenfalls berechtigt, ohne Angabe von Gründen jederzeit das Vermittlungsverhältnis zu dem Veranstalter zu beenden, dies erfolgt durch Löschung des Profils und der Angebote des Veranstalters.
(3) Von einer Beendigung des Nutzungsvertrages hinsichtlich der Vermittlungsplattform des Anbieters bleiben bereits abgeschlossene Verträge unberührt.
§ 14
Erfüllungsort, anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters.
(2) Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
AGB Citylive Marketing GmbH
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand der App
(1) Der Nutzer kann mit der Event Monkey App an den sozialen Netzwerken seiner Diskothek (im Folgenden Anbieter) teilnehmen, Zahlungen in der Diskothek durchführen und Gutscheine und sonstige Vorteile erhalten.
(2) Der Anbieter stellt eine App zur Verfügung, in der der Nutzer die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen kann. Nicht in der App registrierte Nutzer haben Zugriff auf den Newsfeed, die Events, die Foto-Galerien und eine Übersicht der angebotenen Gutscheine. Nach der Registrierung können die Nutzer ein Nutzerprofil anlegen, andere Nutzer sehen, erhalten einen erweiterten Newsfeed, können mit Fotos interagieren, erhalten Zugriff auf die angebotenen Gutscheine, ggf. Push-Nachrichten und eine E-Wallet für die Durchführung von Zahlungen in der Diskothek.
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil.
(2) Mit der Anmeldung in der App werden dem Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis gegeben und wird der Nutzer die Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigen. Sie gelten damit für die Nutzung der App und die Nutzung der darin angebotenen Leistungen des Anbieters umfassend.
§ 3 Vertragsschluss, Vertragsdauer, Preis
(1) Der Vertrag zur Nutzung der App kommt mit Citylive Marketing GmbH, Olzmannstraße 51, 08060 Zwickau durch die Anmeldung des Nutzers durch Betätigung der „anmelden" oder ähnlich gekennzeichneten Schaltfläche zustande. Nach Ausfüllen des entsprechenden Anmeldeformulars unter Kenntnisnahme dieser Bedingungen, der Datenschutzhinweise und der Widerrufsbelehrung kommt darüber hinaus der Vertrag für registrierte Nutzer zustande.
(2) Der Nutzer kann die App bei seinem App-Anbieter (im Google Play Store oder Apple App Store) erwerben. Es gelten die von dem App-Anbieter dargestellten Bedingungen und ergänzend die nachfolgenden Bedingungen.
(3) Für die Nutzung wird kein Entgelt erhoben. Für die Nutzung der Zahlungsfunktionen kann ein Entgelt bei dem externen Zahlungsvermittler anfallen.
(4) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von dem Nutzer jederzeit durch Löschen seines Nutzerkontos beendet werden (bereits begründete Zahlungs- und sonstige Verpflichtungen bleiben davon aber unberührt). Der Anbieter kann die Kündigung jederzeit mit einer Frist von einer Woche erklären und den Nutzer danach sperren.
(5) Die Vertragssprache ist deutsch.
(6) Verträge in der App werden von dem Anbieter nicht gespeichert.
§ 4 Nutzerprofile, Push-Nachrichten
(1) Der Nutzer legt bei seiner Registrierung ein Nutzerprofil an. Hier kann er Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtstag, PLZ & Ort, Land, E-Mail und Profilbild eingeben.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, in seinem Profil wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Diese Daten werden für das Vertragsverhältnis verwendet.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, sein Nutzerprofil auf dem neuesten und aktuellsten Stand zu halten. In dem Profil kann der Nutzer jederzeit neue Daten eintragen.
(4) Jeder Nutzer kann nur ein Profil anlegen. Eine Nutzung für andere Nutzer ist nicht möglich.
(5) Es obliegt der freien Entscheidung des Anbieters, die Anlegung eines Nutzerprofils anzunehmen oder nicht.
(6) Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Nutzer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seinem Nutzerprofil verschafft haben. Benachrichtigt der Nutzer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
(7) Der Nutzer kann in der Einstellung der App wählen, ob er mit Push-Benachrichtigungen informiert zu werden wünscht. Wenn diese Option ausgewählt wird, kann die App dem Nutzer Push-Benachrichtigungen auf Grundlage der im Nutzerprofil hinterlegten Nutzer- und Gerätedaten über Neuigkeiten informieren sowie den Nutzer über neue Inhalte der App auf dem Laufenden halten. Sofern der Nutzer dem Anbieter eine Werbeeinwilligung gegeben hat, kann der Anbieter den Nutzer darüber hinaus im Rahmen der erteilten Einwilligung über Push-Benachrichtigungen auch zum Beispiel über Angebote der Diskothek informieren.
§ 5 Zahlungsfunktion der App
(1) Der Nutzer kann die App verwenden, um in der Diskothek Zahlungen zu leisten. Er kann dazu ein E-Wallet auf der Basis eines vorher eingezahlten Guthabens verwenden.
(2) Diese Leistung wird nicht von dem Anbieter erbracht. Vielmehr muss der Nutzer hier einwilligen, dass seine Daten an den Zahlungsdienstleister Mangopay LLC, 2 Avenue Amélie, L-1125 Luxembourg (https://www.mangopay.com/de/) weitergeleitet werden und muss dort ein Nutzerkonto anlegen. Nach der Anmeldung kann der Nutzer mit einem Limit von 100 € bereits Guthaben aufladen und ausgeben (EU-Limit für E-Geld ohne KYC). Um sein Limit aufzuheben, kann der Nutzer sich mit Vorname, Nachname, Geburtstag, Staatsbürgerschaft, Adresse, Ausweis vorn/hinten entsprechend der gesetzlichen Regeln bei Mangopay identifizieren. Für die Zahlungsfunktion gelten in erster Linie die AGB des Zahlungsdienstleisters Mangopay (https://www.mangopay.com/de/registrieren/agb-und-logos/) und insoweit diese Bedingungen nur ergänzend.
(3) Der Nutzer kann immer sein aktuelles Guthaben sowie den Verlauf seiner Transaktionen mit Aufladungen, Bezahlungen und Auszahlungen in der App einsehen.
(4) Zahlt der Nutzer mit seiner E-Wallet Leistungen der Diskothek, wird der entsprechende Zahlbetrag von seinem bei dem Zahlungsdienstleister geführten Guthaben sofort abgebucht.
(5) Der Nutzer muss sich vor dem Löschen seines Accounts ein verbleibendes Guthaben auszahlen lassen, da das Guthaben ansonsten erlischt. Hierzu wird vor dem Löschen auch eine Warnung angezeigt.
(6) Dem Nutzer stehen folgende Zahlungsmethoden für die Aufladung zur Verfügung:
- PayPal – hier erfolgt die Zahlung über den Weg, den der Nutzer mit PayPal vereinbart hat; Näheres kann den Bedingungen von PayPal entnommen werden.
- Sofort-Überweisung oder Giro-Pay – hier erfolgt die Belastung des Kontos des Nutzers mit dem Absenden der Überweisung.
- Kreditkarte – hier wird das Kreditkartenkonto des Nutzers für die jeweils vereinbarte Zahlungsperiode im Voraus belastet. Das Nähere regeln die AGB des Zahlungsdienstleisters.
(7) Der Nutzer ermächtigt den Anbieter hiermit ausdrücklich, im Rahmen des Betriebs der App und der Abwicklung der Zahlungsfunktionen in seinem Namen und in seinem Auftrag auf sein bei dem Zahlungsdienstleister Mangopay geführtes Nutzerkonto zuzugreifen und folgende Handlungen ohne die unmittelbare Anwesenheit oder gesonderte Mitwirkung des Nutzers zum Zeitpunkt der jeweiligen Handlung durchzuführen:
- Abfrage des Wallet-Guthabens und Einsicht in den Transaktionsverlauf,
- Durchführung und Verwaltung von Überweisungen zwischen Nutzer-Wallets (insbesondere zwischen Nutzer- und Betreiber-Wallets),
- Anlage und Verwaltung von Zahlungsempfängern (Bankverbindungen) für Auszahlungen,
- Veranlassung und Abwicklung von Auszahlungen auf die vom Nutzer hinterlegte Bankverbindung.
Diese Ermächtigung ist erforderlich, damit der Anbieter die in der App dargestellten Funktionen (insbesondere die Anzeige des Guthabens, die Durchführung von Zahlungen in der Diskothek und die Abwicklung von Auszahlungen) technisch erbringen kann.
(8) Der Zahlungsdienstleister Mangopay kann vom Nutzer im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen an eine starke Kundenauthentifizierung (Strong Customer Authentication, SCA) eine gesonderte Verifizierung verlangen. Der Nutzer wird in diesem Fall über die App aufgefordert, die Verifizierung auf einer von Mangopay bereitgestellten Seite durchzuführen. Im Rahmen dieser Verifizierung kann der Nutzer dem Anbieter seine ausdrückliche Zustimmung erteilen, die in Abs. 7 genannten Handlungen in seinem Auftrag durchzuführen (Proxy-Zustimmung). Ohne diese Zustimmung kann der Anbieter die Zahlungsfunktionen der App nicht oder nur eingeschränkt bereitstellen.
(9) Der Nutzer kann die in Abs. 7 erteilte Ermächtigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem er den Anbieter hierüber in Textform (z. B. per E-Mail) informiert. Mit dem Widerruf entfällt die Möglichkeit des Anbieters, die Zahlungsfunktionen der App für den Nutzer bereitzustellen. Bereits begründete Zahlungsverpflichtungen bleiben vom Widerruf unberührt.
§ 6 Vertragsschluss über die App, Veranstaltungstickets
(1) Der Nutzer kann über die App Veranstaltungstickets bei Citylive Marketing GmbH kaufen. Nach dem Kauf erhält der Nutzer ein elektronisches Ticket per E-Mail und als E-Ticket in seinem Kundenkonto beim Anbieter. Dieses Ticket gilt für die jeweilige Veranstaltung und kann vom Personal des Anbieters eingescannt werden.
(2) Soweit verfügbar und nicht anders vereinbart, kann der Nutzer über die App Lounges oder Tische bei Citylive Marketing GmbH reservieren. Dabei kann er, soweit nicht anders vereinbart, im Bestellprozess einen Platz auswählen. Ferner gibt der Nutzer, soweit angeboten, im Bestellprozess die gewünschte Menge an Freiverzehr – Paketen an. Dabei ist ggf. der angegebene Betrag für den Mindestverzehr in jedem Fall abzunehmen. Nach dem Kauf erhält der Nutzer ein elektronisches Ticket per E-Mail und als E-Ticket in seinem Kundenkonto beim Anbieter. Dieses Ticket gilt für die Veranstaltung auf dem gebuchten Lounge - Platz. Es kann vom Personal des Anbieters eingescannt werden.
(3) Dem Nutzer stehen folgende Zahlungsmethoden für den Kauf von Veranstaltungstickets und das Reservieren von Loungetickets zur Verfügung: - Paypal, hier erfolgt die Zahlung über den Weg, den der Nutzer mit PayPal vereinbart hat, näheres kann den Bedingungen von Paypal entnommen werden, - Magopay, hier erfolgt die Zahlung, je nach Wahl des Nutzers, über Klarna oder per Kreditkarte, näheres kann den Bedingungen von Mangopay entnommen werden. Reservierte Loungetickets können darüber hinaus auch - sofern angeboten - in Bar vor Ort am gebuchten Termin bezahlt werden.
(4) Bei einem Vertragsabschluss in unserer App gibt der Nutzer ein bindendes Vertragsangebot mit Betätigen der Schaltfläche für die endgültige Bestellung in unserer App ab. Der Vertrag kommt dann durch unsere Bestätigungsmail zustande. Soweit dem Nutzer diese Mail nicht zugeht, liegt die Annahme des Vertrages durch uns spätestens in der Abbuchung der Zahlung bei dem Nutzer (z.B. bei Sofort-Überweisung, Kreditkarte oder PayPal).
(5) Zum Zwecke der Bestellabwicklung ist der Nutzer verpflichtet, sicherzustellen, dass unsere E-Mails dem Nutzer zugehen und abgerufen werden.
(6) Alle Preise, die in unserer App angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(7) Für die Nutzung der App wird kein Entgelt erhoben. Für die Nutzung der Zahlungsfunktionen kann ein Entgelt bei dem externen Zahlungsvermittler anfallen.
(8) Die Preise für die Loungereservierungen, Tickets und Gastronomieprodukte werden bei der Buchung in der App angegeben. Bei der Buchung fällt optional eine Systemgebühr an. Diese ist sofort fällig und nicht Erstattungsfähig.
§ 7 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Der Nutzer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer den Anbieter an die im Impressum angegebene Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Nutzer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Nutzer diesen Vertrag widerruft, hat der Anbieter ihm alle Zahlungen, die der Anbieter von dem Nutzer erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird der Anbieter dem Nutzer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Hat der Nutzer verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat dieser dem Anbieter einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer den Anbieter von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn der Nutzer den Vertrag widerrufen möchte, kann er dieses Formular ausfüllen und zurücksenden:
An
Citylive Marketing GmbH
Olzmannstraße 51
08060 Zwickau
info@citylive-marketing.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am .................... (*) / erhalten am .................... (*)
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Ort, Datum:
Unterschrift:
(*) Unzutreffendes streichen.
(3) Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Anbieter Fernkommunikationsmittel für den Verkauf von Tickets oder Reservierungen der Lounges nutzt und somit ein Fernabsatzvertrag gemäß § 312c Abs. 1 BGB zustande kommen kann, besteht kein Widerrufsrecht des Kunden gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB beim Kauf eines Tickets oder einer Loungereservierung. Das bedeutet, dass kein zweiwöchiges Widerrufs- oder Rückgaberecht existiert. Jede Angebotsabgabe oder Bestellung von Tickets oder Reservierungen ist nach Bestätigung durch den Anbieter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets oder Loungereservierungen.
§ 8 Verfügbarkeit der App, Updates, Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Nutzer die App dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Der Anbieter wird dennoch versuchen, eine gute Verfügbarkeit zu erreichen, behält sich jedoch vor, die Nutzung der App insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters oder der App erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren.
(2) Die ordnungsgemäße Funktion der App kann von der Installation eines Updates abhängen. Der Nutzer ist verpflichtet, die App jeweils in der neuesten Version zu nutzen und jeweils die erforderlichen Updates zu installieren. Während der Durchführung des Updates kommt es zu Einschränkungen der Nutzbarkeit.
(3) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
(4) Der Anbieter ist weder für fremde Mobilfunknetze oder sonstige Netzanbieter oder die Plattform des Mobiltelefons verantwortlich.
(5) Dauert das Leistungshindernis mehr als zwei Wochen, hat der Nutzer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.
§ 9 Pflichten der Nutzer
(1) Der Nutzer ist verpflichtet, alle Nutzungen der App zu unterlassen, die andere Nutzer oder den Betrieb der App ungebührlich stören können. Insbesondere ist es untersagt, sie in spammender Weise massenhaft zu nutzen.
(2) Dem Nutzer ist weiter insbesondere untersagt, Inhalte in der App hochzuladen oder zu verwenden, die
- gegen geltende Gesetze und Rechtsvorschriften verstoßen,
- gegen die guten Sitten verstoßen,
- gegen die Rechte Dritter verstoßen (insbesondere sind Namens-, Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und Datenschutzrechte zu beachten),
- pornografischer, gewaltverherrlichender oder volksverhetzender Natur sind,
- rufschädigend, unwahr, irreführend oder betrügerisch sind,
- die Hard- und Software des Anbieters oder Dritter beschädigen, verfremden oder missbrauchen (Viren, Trojaner etc.).
(3) Dem Nutzer ist ebenfalls insbesondere untersagt, die App
- für betrügerische oder sonst illegale Zwecke zu verwenden,
- zu versuchen, zu dekompilieren, kontrollieren, auszuspähen, zu schädigen oder sonst zu verändern,
- für die Generierung von Traffic für fremde Websites oder Dienste zu missbrauchen.
(4) Der Nutzer ist verpflichtet, angemessen, höflich und wertschätzend zu kommunizieren.
(5) Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Nutzer unverzüglich zu löschen. Der Anbieter kann auch mildere Maßnahmen ergreifen wie z. B. einzelne Inhalte des Nutzers löschen oder sperren, den Nutzer von bestimmten Nutzungen der App ausschließen oder nur verwarnen.
(6) Der Nutzer hat selbstständig sicherzustellen, dass er rechtzeitig zum Veranstaltungszeitpunkt am Veranstaltungsort eintrifft. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, genügend Zeit für eventuelle Einlass- und Sicherheitskontrollen einzuplanen. Der Anbieter und der Veranstalter haften nicht für ein zu spätes Eintreffen des Nutzers am Veranstaltungsort.
(7) Dem Nutzer ist die Verwendung der Tickets für gewerbliche Zwecke ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters untersagt. Zu den gewerblichen Zwecken gehören insbesondere die Verwendung von Tickets für Werbe- oder Marketingzwecke und der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Bereich des Veranstaltungsgeländes.
§ 10 Inhalte, Vorgaben, Rechte und Ansprüche
(1) Der Anbieter speichert für den Nutzer die von dem Nutzer hochgeladenen multimedialen Inhalte bzw. vermittelt den erforderlichen Speicherplatz und Zugang hierzu. Der Nutzer ist selbst für die von ihm auf der Seite des Anbieters eingestellten bzw. hochgeladenen multimedialen Inhalte verantwortlich. Soweit der Nutzer rechtswidrige Inhalte verwendet und der Anbieter deswegen von Dritten in Anspruch genommen wird, ist der Nutzer verpflichtet, den Anbieter auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme einschließlich Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüchen freizuhalten.
(2) Mit dem Einstellen eines multimedialen Inhaltes (Text, Bild, Zeichnung oder Tonfolge) überträgt der Nutzer dem Anbieter ein unentgeltliches, unwiderrufliches, unbeschränktes, unterlizenzierbares und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den von dem Nutzer auf der Seite des Anbieters eingestellten multimedialen Inhalten. Das Nutzungsrecht umfasst dabei insbesondere das Recht, die multimedialen Inhalte für die Zwecke des Anbieters zu bearbeiten und online wie offline, gedruckt oder elektronisch, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies umfasst die Wiedergabe auf beliebigen Empfangsgeräten mit Online-Zugang, auf denen die Darstellung, der Abruf und die Wiedergabe von den Inhalten des Anbieters möglich ist.
(3) Die auf der Seite oder in der App des Anbieters angebotenen und dargestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz oder bei einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nicht. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Nutzers schützen, die dem Nutzer also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Angestellten und Mitarbeiter des Anbieters sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und Subunternehmer. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z. B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z. B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtsverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z. B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten. Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
(2) Vor einem Gerichtsverfahren sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Einigung zu versuchen.